Auf einen Blick: Wer eine Hausverwaltung gründen möchte, benötigt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie den Nachweis über 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Neben den formalen Kriterien entscheiden vor allem die saubere Trennung der Verwaltungsarten (Miet- vs. WEG-Verwaltung) und eine strukturierte Organisation ab Tag 1 über den langfristigen Erfolg.
Der Schritt in die Selbstständigkeit als Hausverwalter bietet hervorragende Marktchancen: Der Bedarf an professioneller Immobilienbetreuung steigt stetig. Gleichzeitig ist der Beruf seit einigen Jahren reglementiert, um Eigentümer vor Unprofessionalität zu schützen.
Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie Sie die Formalitäten abwickeln und welche Weichen Sie direkt zum Start stellen sollten.
Seit der Einführung der Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter ist die Verwaltung fremden Eigentums gewerberechtlich erlaubnispflichtig. Das zuständige Gewerbeamt prüft vor der Erteilung der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO Ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
Folgende Unterlagen müssen Sie für den Antrag einreichen:
Ein Fehlbetrag bei der Heizkostenabrechnung oder eine versäumte Frist bei der Anfechtung eines WEG-Beschlusses kann teuer werden. Daher verlangt der Gesetzgeber zwingend eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Ein klassischer „Sachkundenachweis“ ist zwar nicht vorgeschrieben, dafür gilt eine gesetzliche Fortbildungspflicht:
| Verwaltungsart | Rechtliche Grundlage | Typische Aufgaben | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Mietverwaltung | BGB (Mietrecht, §§ 535 ff.) | Mieteingangskontrolle, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltung, Neuvermietung | Direkte Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter. |
| WEG-Verwaltung | WEMoG / WEG (Wohnungseigentumsgesetz) | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung (Hausgeld), Eigentümerversammlung, Beschluss-Sammlung | Strikte Trennung von Gemeinschafts- und Sondereigentum; stark formalisiert. |
| Sondereigentumsverwaltung (SEV) | BGB / Werkvertrag | Betreuung der Mietverhältnisse innerhalb einer WEG-Einheit | Schnittstelle zwischen WEG-Verwalter und Einzel-Mietern. |
Viele Gründer starten mit Tabellenkalkulationen und manuellen Textvorlagen. Spätestens bei der ersten rechtssicheren Hausgeld- oder Betriebskostenabrechnung führt dieser Ansatz jedoch zu enormem Zeitaufwand und Fehlerquellen.
Eine moderne Verwaltungssoftware unterstützt Sie ab der ersten Einheit dabei, Stammdaten sauber anzulegen, Buchhaltung nach SKR04 durchzuführen und GoBD-konforme Unterlagen zu erstellen.
Hausverwaltung Software: Überblick über Stamm- und Bewegungsdaten
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung einer Hausverwaltung sind klar strukturiert. Wer die Auflagen nach § 34c GewO zügig abarbeitet und seine Weiterbildung vorausschauend plant, schafft ein solides Fundament.
Im 2. Teil unserer Serie erfahren Sie, wie Sie Ihr Honorar richtig kalkulieren, Leistungsverzeichnisse erstellen und einen tragfähigen Businessplan aufstellen. Bepreisung von HV-Dienstleistungen ...