INtex Fahrtenbuch WEB

Fahrtenbuch-Software

Preise und Lizenzen

INtex Fahrtenbuch WEB  können Sie bereits für 29.- Euro pro Jahr mieten. Wenn Sie sich für eine dreijährige Miete der Software entscheiden, sinkt der Preis sogar noch auf 79.- Euro incl. Mwst. für den Gesamtzeitraum.

Sie erwerben einen Nutzungszeitraum von mindestens 365 Tagen ab Bestelleingang. Damit ist kein Abo verbunden, Sie müssen also auch nicht kündigen oder an eine Kündigungsfrist denken. Wir kontaktieren Sie 10 Tage vor Ablauf der Nutzungszeit mit einem Angebot zur Verlängerung.

Euro

 

365 Tage Mietversion

  Mieten ... 29.- Euro (incl. Mwst.)

3 Jahresmiete Empfehlung 9,2% Rabatt

 Mieten ... 79.- Euro (incl. Mwst.)

 

  

 

Faire Miet-Bedingungen: 365 Tage Mietzeit ab Kaufdatum (keine Kalenderjahreslizenz), kein Abo, keine automatische Verlängerung, keine Notwendigkeit zur Kündigung in einer bestimmten Frist. Zwei Wochen vor Ablauf Ihrer Mietzeit kontaktieren wir Sie, ob und wie Sie fortfahren wollen. Im Falle der Nichtverlängerung, können Sie ein Backup Ihrer Daten zum Download erhalten.

Fair use policy: Wir werden versuchen, den Service immer zu den vereinbarten Konditionen bereitzustellen. Dabei gehen wir von 1GB Daten pro Nutzer maximal, 600KB pro Dokument und angemessenem Datenverkehr (Traffic) aus.

Kleine Rechenhilfe: 1 Gigabyte sind 10 hoch 9, also 1.000.000.000 Byte. Zum Speichern eines Buchstabens oder einer einstelligen Zahl benötigen Sie ein solches Byte. Eine Privatadresse läßt sich im Schnitt mit ca. 50 Buchstaben incl. Leerzeichen schreiben, macht 50 Byte pro Adresse. Sie können also bei 1 GB Speicher gut 20 Millionen Adressen speichern - und das gilt pro Benutzer. Sie sehen: Der zur Verfügung gestellte Speicher reicht bei normaler Nutzung des Service immer aus.

Wir behalten uns vor, bei fortgesetzter Nichtbeachtung den Service zeitlich oder mengenmäßig zu beschränken bzw. zu fairen Konditionen ein Upgrade-Angebot zu unterbreiten.

➀ Was ist ein Benutzer? Benutzer ist ein Anwender der Cloud- oder Server-Lösung, der über ein eigenes Login mit Benutzername und Passwort und ein auf ihn zugeschnittenes Set an Benutzerrechten verfügt. Ein Account-Sharing, also das Teilen eines Benutzerzugangs mit mehreren Anwendern, ist lizenzrechtlich untersagt. Dies hat vor allem rechtliche Gründe:
Mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ratsam, dass jeder Anwender seinen eigenen Benutzerzugang hat. Nur so kann gesetzeskonform nachgewiesen werden, wer wann welche Datenlage wie verändert hat. Nur mit dedizierten Benutzerzugängen kann einzelnen Mitarbeitern etwa auch das Recht zur Löschung oder Änderung von Einträgen verwehrt, gar die Einsicht in bestimmte, vertrauliche Daten untersagt werden.
Über die Audit-Funktionen der Datenbank können Aktionen wie Anlage, Ändern und Löschen von Daten einzelnen Nutzern zugeordnet werden. Dies ist u.U. arbeitsrechtlich notwendig, um einen Mitarbeiter z.B. abmahnen oder gar kündigen zu können.
Benutzer sind nicht die zu verwaltenden Adressen, Mitarbeiter, Kunden, Interessenten oder Mieter und auch nicht die benutzten Geräte – ein Benutzer kann beliebig viele Daten anlegen und verarbeiten und der Benutzer kann auch diverse Geräte vom Smartphone über Tablet bis hin zu Computern mit der Lösung nutzen.

Ablauf der Lizensierung von CLOUD Software: Mehr ...