Schritt für Schritt zur rechtssicheren Betriebskosten- und Hausgeldabrechnung.
Die Erstellung einer Abrechnung folgt einer logischen Kette von fünf Schritten. Dieser strukturierte Prozess stellt sicher, dass keine Kosten vergessen werden und die Verteilungsschlüssel korrekt angewendet werden.
Abbildung: Die fünf Schritte von der Periode bis zur Vorauszahlung.
Für jedes Haus und jedes Kalenderjahr sowie für jeden Wirtschaftsplan legen Sie eine eigene Abrechnungsperiode an. Hier definieren Sie die "100%-Werte" des gesamten Objekts:
Diese Werte bilden die mathematische Basis (den Nenner), auf der später alle Einzelanteile berechnet werden.
Hier legen Sie fest, für wen eine Abrechnung erstellt werden soll (Mieter/Nutzer bei Betriebskosten oder Eigentümer bei Hausgeld/Wirtschaftsplänen).
In der Einzelabrechnung tragen Sie die individuellen Anteile der Wohnung ein (z.B. 75 QM von 1000 QM gesamt). Durch Von/Bis-Datumsfelder erfolgt die Berechnung taggenau.
Hier erfassen Sie alle Kosten, die nach einem Schlüssel (QM, MEA, Personen) verteilt werden.
Bei Wirtschaftsplänen tragen Sie für die Beträge Planzahlen ein, etwa gerundete Werte.
Kosten, die nicht berechnet werden müssen, sondern bereits feststehen:
Für eine rechtssichere Eigentümerabrechnung unterscheidet das System strikt zwischen Soll (was hätte gezahlt werden müssen laut Plan) und Ist (was tatsächlich gezahlt wurde):
Soll- und Ist-Zahlungen werden getrennt gebucht. Nur so lässt sich die rechtlich geforderte Abrechnungsspitze zusätzlich zum Saldo ausweisen. Für Wirtschaftspläne tragen Sie nur Soll-Werte ein.
Rücklagenzahlungen werden gemäß Rechtsprechung nicht als Kosten ausgewiesen, fließen aber in die Abrechnungsspitze und den Saldo ein. Für Wirtschaftspläne tragen Sie nur Soll-Werte ein.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die fertigen Abrechnungen als PDF/A zu exportieren: