Digitale Unterschriften und Schriftformerfordernis
Die digitale Unterschrift und das Schriftformerfordernis sind zwei wichtige technische und juristische Konzepte, die im Kontext des Mietrechts und der Hausverwaltung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Eine digitale Unterschrift im Sinne einer qualifizierten elektronischen Signatur ist eine kryptographische Methode zur Verifizierung der Authentizität und Integrität digitaler Dokumente[5]. Sie basiert auf der Public-Key-Kryptographie und verwendet ein Schlüsselpaar:
Bei der Signierung eines Dokuments wird der private Schlüssel des Unterzeichners verwendet[5]. Dies ermöglicht es dem Empfänger, die Identität des Absenders zu bestätigen und sicherzustellen, dass das Dokument seit der Signierung nicht verändert wurde.
Technisch gesehen funktioniert eine digitale Signatur wie folgt:
Das Schriftformerfordernis ist eine gesetzliche Vorgabe, die in § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist[6]. Es definiert die Anforderungen an die Form und die handschriftliche Unterzeichnung bestimmter Dokumente und Verträge[2].
Wesentliche Aspekte des Schriftformerfordernisses sind:
Im Kontext des Mietrechts und der Hausverwaltung ist zu beachten, dass viele Dokumente, wie Mietverträge oder Kündigungen bei unbefristeten Mietverträgen, der Schriftform bedürfen, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen[2].
Quellen:
[1] https://www.yaveon.com/de/glossar/digitale-unterschrift/
[2] https://www.egovernment.de/was-ist-die-schriftformerfordernis-a-639220/
[3] https://www.noerr.com/de/insights/elektronische-signaturen-in-der-immobilienwirtschaft---vertraege-rechtssicher-digital-unterzeichnen
[4] https://epdf.pub/der-online-shop-handbuch-fr-existenzgrnder.html
[5] https://www.d-velop.de/blog/prozesse-gestalten/digitale-unterschrift/
[6] https://www.d-velop.de/blog/compliance/schriftform/
[7] https://www.transferdata.de/mietvertrag-digital-unterschreiben-rechtssicher-und-einfach/
[8] https://www.ibau.de/akademie/glossar/digitale-signatur/
[9] https://yousign.com/de-de/blog/was-bedeutet-schriftform-und-schriftformerfordernis
[10] https://authada.de/blog/mietvertrag-digital-unterschreiben/
[11] https://www.ihk.de/schleswig-holstein/recht/recht-im-internet/digitale-signatur/digitale-signatur-1379294
[12] https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform
[13] https://yousign.com/de-de/blog/mietvertrag-einfacher-gemacht-elektronisch-unterschreiben
[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur
[15] https://www.docusign.com/de-de/blog/schriftformerfordernis
[16] https://www.digital-affin.de/blog/mietvertrag-digital-unterschreiben/
Die praktische Erzeugung einer digitalen Unterschrift unterscheidet sich deutlich von der Verwendung eines einfachen Unterschriftenfeldes auf Smartphones oder Tablets.
Eine digitale Unterschrift wird mithilfe spezialisierter Software oder Cloud-Dienste erstellt, die auf kryptographischen Methoden basieren. Der Prozess läuft typischerweise wie folgt ab:
Bei der Erstellung wird ein digitales Zertifikat verwendet, das die Identität des Unterzeichners bestätigt und die Integrität des Dokuments sicherstellt[1].
Im Gegensatz dazu steht die einfache elektronische Signatur auf Touchscreens:
Eine auf einem Tablet oder Smartphone erstellte Unterschrift kann nicht direkt mit dem Unterzeichner in Verbindung gebracht werden, da keine sichere Verknüpfung zwischen der Signatur und der Person besteht[2].
Während digitale Signaturen, insbesondere fortgeschrittene (FES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES), rechtlich bindend sind, haben einfache elektronische Unterschriften auf Touchscreens in der Regel keine rechtliche Gültigkeit[2][4]. Für rechtskräftige digitale Signaturen ist die Verwendung von Diensten zertifizierter und anerkannter Vertrauensdiensteanbieter erforderlich[2].
Quellen:
[1] https://www.skribble.com/de-de/blog/was-ist-eine-digitale-signatur/
[2] https://yousign.com/de-de/blog/elektronische-signatur-tablet
[3] https://www.juunit.com/blog/digitale-unterschrift
[4] https://www.stern.de/kultur/digitale-unterschrift--dokumente-mit-dem-smartphone-unterschreiben--31793114.html
[5] https://www.skribble.com/de-de/blog/dokumente-digital-unterschreiben/
[6] https://www.xyzmo.com/de/digital-signature/smartphone-as-signaturepad
[7] https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Moderner-Staat/ElektronischeSignatur/Signaturanwendungen/siganwerzeugung.html
Die Verwendung von einfachen Unterschriftfeldern durch Hausverwaltungen hängt von der rechtlichen Relevanz und den Anforderungen des jeweiligen Dokuments ab. Hier eine Übersicht für verschiedene Anwendungsfälle:
Hausverwaltungen sollten stets die aktuellen rechtlichen Anforderungen berücksichtigen und im Zweifelsfall auf sicherere Signaturmethoden zurückgreifen, um die Rechtsgültigkeit und Beweiskraft ihrer Dokumente zu gewährleisten.
Quellen:
[1] https://formtastic.de/formularvorlagen/hausverwaltung/
[2] https://www.gutefrage.net/frage/muss-ich-eine-mieterselbstauskunft-handschriftlich-ausfuellen-wie-bekomme-ich-meine-unterschrift-in-die-datei-wenn-ich-es-am-pc-ausfuelle
[3] https://www.skribble.com/de-de/blog/wohnungsuebergabeprotokoll-unterschreiben/
[4] https://oneflow.com/de/blog/docusign-alternativen/
[5] https://www.haus-und-grund.com/digitale-signierung.html
[6] https://yousign.com/de-de/ubergabeprotokoll
[7] https://formtastic.de/formularvorlagen/
[8] https://www.digital-affin.de/blog/mietvertrag-digital-unterschreiben/
[9] https://aimmo.io/digitale-uebergabe-vs-schriftliche-uebergabe-von-immobilien/
[10] https://www.digital-affin.de/blog/mieterselbstauskunft-digitalisieren/
[11] https://smartmiete.de/digitales-wohnungsuebergabeprotokoll-fuer-private-vermieter/
[12] https://certifaction.com/de/mietvertrag-digital-unterschreiben-rechtsgueltig/
Nach deutschem Recht hängt die Rechtssicherheit einer digitalen Unterschrift in einem Online-Formular stark von der Art der Unterschrift und der zugrunde liegenden Technologie ab. Hier sind die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind:
Um Streitigkeiten zu vermeiden, können folgende Maßnahmen die Rechtssicherheit z.B. eines digital unterzeichneten Übergabeprotokolls erhöhen:
Eine digitale Unterschrift mit dem Finger kann in der Praxis als einfache elektronische Signatur ausreichend sein, insbesondere wenn zusätzliche Nachweise zur Authentizität und Integrität der Erklärung erbracht werden können (z. B. Zeitstempel, IP-Adresse, Authentifizierungsmechanismen). Für eine rechtssichere Absicherung im Streitfall wäre jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur vorzuziehen, auch wenn diese etwa bei einer Mieterselbstauskunft nicht zwingend erforderlich ist.
Das Schriftformerfordernis lässt sich nicht nur auf Papier, sondern auch digital sicherstellen. Allerdings sind nicht alle digitalen Varianten rechtlich gleichwertig zur eigenhändigen Unterschrift auf Papier.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die einzige digitale Variante, die das Schriftformerfordernis vollständig erfüllt und der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist[1][3]. Nach § 126a BGB kann die elektronische Form die Schriftform ersetzen, wenn eine QES verwendet wird[3].
Folgende digitale Methoden erfüllen das Schriftformerfordernis in der Regel nicht:
Bei Mietverträgen gelten folgende Regeln:
Während das Schriftformerfordernis digital erfüllt werden kann, ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die einzige rechtlich anerkannte Methode, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. Einfachere digitale Varianten bieten in der Regel keine ausreichende Rechtssicherheit für Dokumente, die der Schriftform bedürfen.
Quellen:
[1] https://www.skribble.com/de-de/blog/mietvertrag-digital-unterschreiben/
[2] https://certifaction.com/de/mietvertrag-digital-unterschreiben-rechtsgueltig/
[3] https://www.transferdata.de/mietvertrag-digital-unterschreiben-rechtssicher-und-einfach/
[4] https://www.flixcheck.de/mietvertrag-digital-unterschreiben/
[5] https://gsk.de/de/gewerbemietvertraege-digital-per-e-mail-und-whatsapp-regierungsentwurf-zur-herabstufung-des-schriftformerfordernisses-zur-textform/
[6] https://www.digital-affin.de/blog/mietvertrag-digital-unterschreiben/
[7] https://www.hoffmannliebs.de/schriftform-mietvertrag-bgh/