Rechnungsabgrenzung in der Hausverwaltung & Vermietung

In der Immobilienbuchhaltung gilt das Grundprinzip der periodengerechten Abgrenzung: Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten müssen genau in dem Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr verbucht werden, in das sie hingehören – völlig unabhängig davon, wann die Überweisung auf dem Girokonto eingeht.

Warum ist das für Vermieter wichtig?

Stellen Sie sich vor, Ihr Mieter überweist am 28. Dezember bereits die Miete für den Monat Januar des Folgejahres. Würden Sie diesen Betrag komplett im alten Jahr als Einnahme verbuchen, stünde das alte Jahr finanziell "zu gut" da – und im neuen Jahr würde ein Monatsertrag fehlen.

Das Gesetz (§§ 250, 252 HGB) verlangt daher eine stichtagsgenaue Zuordnung zum 31.12., um die Ertragslage des Mietobjekts unverfälscht darzustellen und Steuern sowie Nebenkostenabrechnungen korrekt abzugrenzen.

Die 4 Abgrenzungsfälle in der Praxis

Unterschieden wird danach, wann das Geld fließt (vor oder nach dem 31.12.) und ob es sich um Ausgaben oder Einnahmen handelt.

ARAP

Aktive Abgrenzung

Ausgabe HEUTE – Aufwand MORGEN

Der Vermieter bezahlt im alten Jahr eine Rechnung, die (teilweise) das neue Jahr betrifft.

Immobilien-Beispiel: Die Gebäudeversicherung für das komplette Folgejahr wird bereits im Dezember im Voraus überwiesen.
PRAP

Passive Abgrenzung

Einnahme HEUTE – Ertrag MORGEN

Der Mieter überweist im alten Jahr Geld für einen Mietzeitraum im neuen Jahr.

Immobilien-Beispiel: Die Miete oder Garagenmiete für Januar geht bereits am 29. Dezember auf dem Mietkonto ein.
Verbindlichkeit

Sonst. Verbindlichkeit

Aufwand HEUTE – Ausgabe MORGEN

Dienstleistung im alten Jahr genutzt, die Rechnung wird aber erst im neuen Jahr bezahlt.

Immobilien-Beispiel: Der Winterdienst für Dezember wird vertragsgemäß erst im Januar abgerechnet und abgebucht.
Forderung

Sonst. Forderung

Ertrag HEUTE – Einnahme MORGEN

Mietertrag gehört ins alte Jahr, der Zahlungseingang erfolgt aber erst im neuen Jahr.

Immobilien-Beispiel: Die Miete für Dezember geht verspätet erst am 3. Januar auf dem Bankkonto des Vermieters ein.

Praxis-Matrix für die Hausverwaltung

Buchungsposten Konto-Geldfluss Wirtschaftlicher Zeitraum Typische Immobilien-Beispiele
ARAP (Aktiver RAP) Altes Jahr (Vorauszahlung) Neues Jahr Gebäudeversicherung, Erbbauzins, Wartungsverträge (Aufzug/Heizung)
PRAP (Passiver RAP) Altes Jahr (Vorauszahlung) Neues Jahr Januar-Miete im Dezember eingegangen, Pacht im Voraus
Sonstige Verbindlichkeit Neues Jahr (Nachzahlung) Altes Jahr Treppenhausreinigung / Winterdienst für Dezember erst im Januar bezahlt
Sonstige Forderung Neues Jahr (Nachzahlung) Altes Jahr Mietrückstände für Dezember, Verwaltergebühren-Minderung nachgezahlt