Die Ausweisung und Umlage der Mehrwertsteuer führt bei der Abrechnung von Gewerbe- und Wohnraum immer wieder zu Unklarheiten. Entscheidend für das richtige Vorgehen ist die Frage, ob die Miete der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
Gilt standardmäßig bei der Vermietung von Wohnraum (§ 4 Nr. 12a UStG). Der Vermieter nimmt am allgemeinen Umsatzsteuer-System für diese Immobilie nicht teil.
Möglich, wenn Vermieter und Mieter Unternehmer sind und zur USt. optieren (§ 9 UStG) – setzt eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, halten Sie bei der Abrechnung folgende Schritte ein:
| Schritt | Vorgehensweise | Beispiel-Positionen |
|---|---|---|
| 1 | Ermittlung aller umlagefähigen Bruttokosten | Grundsteuer (200 €), Wasser brutto (160,50 €), Heizung brutto (238,00 €) |
| 2 | Herausrechnen der gezahlten Vorsteuer (Eingangs-USt.) | Wasser netto (150 €), Heizung netto (200 €) |
| 3 | Addition aller Nettokosten + steuerfreier Positionen | 200 € (Grundsteuer) + 150 € (Wasser) + 200 € (Heizung) = 550,00 € Nettobasis |
| 4 | Aufschlag von 19 % USt. auf die Gesamtsumme und separater Ausweis | 550,00 € zzgl. 19 % USt. (104,50 €) = 654,50 € Gesamtbetrag |