Mieterträge stellen für Immobilienbesitzer und Unternehmen Erträge dar, die den Gewinn erhöhen. Erfahren Sie hier, wie Sie Mietzahlungen korrekt verbuchen, wie Vorauszahlungen am Jahresende abzugrenzen sind und wann Umsatzsteuer anfällt.
Mieterträge gehören zu den Erfolgskonten eines Unternehmens und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst. Als Ertrag erhöhen sie das Eigenkapital und somit den Gewinn des Unternehmens.
Geht eine Mieteinnahme unbar per Banküberweisung oder in bar ein, erhöht sich gleichzeitig das jeweilige Aktivkonto (Bank oder Kasse).
Im Regelfall erfolgt die Mietzahlung monatlich im Voraus durch Banküberweisung.
Erklärung: Das Aktivkonto Bank vermehrt sich im Soll, das Erfolgskonto Mieterträge erhöht sich im Haben.
Überweist ein Mieter beispielsweise bereits im Dezember die Miete in Höhe von 300 € für den Monat Januar des Folgejahres, darf dieser Ertrag nicht den Gewinn des alten Jahres erhöhen. Um den Betrag ins neue Jahr zu übertragen, nutzt man das Passivkonto Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP).
Zunächst geht die Zahlung im Dezember regulär auf dem Bankkonto ein. Zum Bilanzstichtag wird der Betrag für das Folgejahr abgegrenzt:
Erklärung: Diese Buchung reduziert das Ertragskonto im alten Jahr um 300 € und bildet einen Passivposten in der Bilanz.
Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wird der Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst:
Erklärung: Der Passivposten ist wieder ausgeglichen und der Mietertrag steht nun im richtigen Geschäftsjahr als Erlös zur Verfügung.
Steuerlich ist bei Mieterträgen grundsätzlich zwischen der Vermietung an Privatpersonen und Geschäftskunden zu unterscheiden:
Vereinbarte Bruttomiete: 500,00 € (Nettomiete: 420,17 € + 19 % USt: 79,83 €):
Erklärung: Der Nettoertrag wird auf dem Erfolgskonto gebucht, während die Umsatzsteuer als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt ausgewiesen wird.
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