Glasfaserbereitstellungsentgelt: Informationen für Vermieter und Hausverwalter

Im Zuge des Glasfaserausbaus können Vermieter Kosten für die interne Gebäudeerschließung mit Glasfaser unter bestimmten Voraussetzungen an die Mieter weiterreichen. Grundlage hierfür ist das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgelt nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

Was ist das Glasfaserbereitstellungsentgelt?

Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist eine monatliche Umlage, die Vermieter für die Errichtung und den Betrieb einer vollständig aus Glasfaser bestehenden, gebäudeinternen Netzinfrastruktur erheben dürfen – unabhängig davon, ob der Mieter einen Glasfaseranschluss nutzt oder nicht.

Rechtliche Grundlage

Das Entgelt ist im Telekommunikationsgesetz (§ 72 TKG) geregelt. Es ersetzt keine individuellen Internetverträge, sondern betrifft nur die physikalische Glasfaservernetzung innerhalb des Gebäudes.

Zulässige Höhe und Dauer der Umlage

  • Die Umlage ist auf 5,00 € brutto pro Monat und Wohnung begrenzt.
  • Die Umlage darf maximal 5 Jahre erhoben werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen darf sie bis zu 9 Jahre erhoben werden (z. B. bei besonderen baulichen Gegebenheiten).
  • Maximale Belastung für Mieter:
    • 5 Jahre: 300 €
    • 9 Jahre: 540 €

Was darf nicht umgelegt werden?

  • Kosten für den Hausanschluss (also die Verbindung vom Straßenverteiler bis ins Gebäude) dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
  • TV-Dienste sind nicht Bestandteil des Entgelts und müssen vom Mieter individuell beauftragt und gezahlt werden.

Was kann zusätzlich umgelegt werden?

  • Betriebskosten der gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur (z. B. Stromverbrauch von Netzkomponenten)
  • Wartungskosten der Infrastruktur
Hinweis: Es besteht für Vermieter keine gesetzliche Pflicht, die Mieter über die Umlage vorab zu informieren. Die Kosten können jedoch regulär im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung erscheinen.

Frist zur Umsetzung

Die interne Glasfaservernetzung muss bis spätestens 31. Dezember 2027 funktionsfähig errichtet worden sein, um das Glasfaserbereitstellungsentgelt umlegen zu können.

Für die Nebenkostenabrechnung in der Software

In Ihrer Hausverwaltungssoftware können Sie das Glasfaserbereitstellungsentgelt als neuen Nebenkostenposten unter dem Titel „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ oder „Gebäudeinterne Telekommunikationsinfrastruktur“ anlegen. Achten Sie auf:

  • Bruttobetrag (inkl. MwSt.)
  • Umlage nach Wohnfläche oder Einheit (je nach Abrechnungsmodus)
  • Umlagezeitraum (max. 5 bzw. 9 Jahre)