Forderungen sind zentrale Vermögenswerte eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden oder Partnern. Erfahren Sie hier, wie Forderungen entstehen, wie sie ordnungsgemäß bilanziert werden und worauf es im Forderungsmanagement ankommt.
Eine Forderung stellt das rechtlich begründete Anspruchsrecht eines Unternehmens (Gläubiger) gegenüber einem externen Schuldner dar (z. B. einem Kunden). Dieser Anspruch richtet sich in der Regel auf die Zahlung einer Geldsumme oder das Erbringen einer vereinbarten Gegenleistung.
In der Bilanzierung werden Forderungen als kurzfristige Vermögenswerte auf der Aktivseite im Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert (Rückzahlungswert) angesetzt, solange keine Zweifel an der Begleichung bestehen.
Das Handelsgesetzbuch (§ 266 HGB) gibt eine klare Gliederung der Bilanz vor. Folgende Forderungsarten müssen mindestens gesondert in der Bilanz aufgeführt werden:
Im heutigen Geschäftsverkehr werden Waren und Dienstleistungen selten direkt nach dem Prinzip „Zug um Zug“ (Bargeld gegen Ware) beglichen. Vielmehr sind Käufe auf Rechnung üblich, wobei die Zahlungsziele teilweise großzügig bemessen sind. Eine Forderung entsteht aus rechtlicher Sicht immer dann, wenn der Zeitpunkt der Leistung und der Zeitpunkt der Gegenleistung auseinanderfallen:
Forderungen verbleiben in der Regel nicht auf Dauer im Betrieb, sondern erlöschen durch die Zahlung des Kunden. Daher gehören sie zum Umlaufvermögen. Genauer werden sie – unterteilt nach ihrer Herkunft – auf der Aktivseite der Bilanz verbucht.
Bewertet werden Forderungen grundsätzlich mit ihrem voll bestehenden Nennwert. Gemäß dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip muss der Wert der Forderung jedoch umgehend korrigiert werden, sobald der Zahlungseingang zweifelhaft wird oder komplett ausfällt:
| Kategorie | Status der Forderung | Bilanzielle Behandlung |
|---|---|---|
| Einwandfreie Forderung | Fristgerechter Zahlungseingang wird erwartet. | Ansatz zum vollen Nennwert (100 %). |
| Zweifelhafte Forderung | Zahlungsverzug, Mängelrüge, Insolvenzantrag oder Widerspruch gegen Mahnbescheid. | Umbuchung; Einzelwertberichtigung auf den wahrscheinlich zu erwartenden Zahlungseingang. |
| Uneinbringliche Forderung | Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt, Schuldner unauffindbar. | Vollständige Abschreibung der Forderung sowie Korrektur der gebuchten Umsatzsteuer. |
Praxisbeispiel: Geht ein Stahlhersteller davon aus, dass eine Forderung über 1.000.000 € aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten des Kunden mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % nicht mehr eingetrieben werden kann, ist die Forderung mit 500.000 € und dem Zusatz „zweifelhaft“ zu verbuchen bzw. wertzuberichtigen.
Auf der Passivseite der Bilanz taucht das Gegenstück zu den Forderungen auf: die Verbindlichkeiten. Während eine Forderung ein Guthaben/Anspruch gegenüber Dritten ist, stellt eine Verbindlichkeit eine Verpflichtung des eigenen Unternehmens dar.
Wichtige Kategorien von Verbindlichkeiten:
Gefahr von Liquiditätsengpässen: Wenn die eigenen Forderungen erst in mehreren Monaten beglichen werden, die Fälligkeit der eigenen Verbindlichkeiten aber unmittelbar bevorsteht, kommt es trotz guter Auftragslage unweigerlich zu Liquiditätsengpässen.
Um Forderungsausfälle und Liquiditätslücken effektiv zu vermeiden, ist ein nahtloses Offene-Posten-Management unerlässlich. Mit den Software-Lösungen von INtex Publishing behalten Sie Ihre Forderungen stets im Blick: