DSGVO-konforme E-Mail-Korrespondenz
In der Hausverwaltung gehört die Kommunikation mit Mietern, Eigentümern,
Dienstleistern und Behörden zum Alltag. Ein erheblicher Teil dieser
Kommunikation läuft per E-Mail. Damit diese Kommunikation den Anforderungen
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügt, ist es
wichtig zu wissen, welche Inhalte unproblematisch sind und wo eine
Verschlüsselung oder ein anderes sicheres Übertragungsverfahren
zwingend erforderlich wird.
Grundprinzipien
- Datenminimierung: Es dürfen nur die Informationen
versendet werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind.
- Zweckbindung: Inhalte dürfen nur im Zusammenhang mit der
Verwaltungstätigkeit genutzt werden.
- Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten sind gegen
unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.
Unproblematische Inhalte (auch ohne Verschlüsselung möglich)
Solange keine oder nur sehr wenige personenbezogene Daten enthalten sind,
können E-Mails im normalen Klartext versendet werden. Beispiele:
- Allgemeine Informationen über Hausordnungen oder
anstehende Wartungstermine („Am 15.10. findet die Heizungswartung
statt“).
- Hinweise zu Versammlungen („Die Eigentümerversammlung findet am
01.12. um 18 Uhr statt“).
- Allgemeine Rundschreiben zu Änderungen von Öffnungszeiten oder
Kontaktmöglichkeiten.
- Reine Terminbestätigungen ohne Nennung sensibler Inhalte
(„Wir bestätigen Ihren Termin zur Schlüsselübergabe am 12.11.“).
Grenzfälle (vorsichtig formulieren!)
Es gibt Inhalte, die personenbezogene Bezüge enthalten, aber in
abgeschwächter Form teilweise per E-Mail versendet werden
können, wenn keine sensiblen Daten preisgegeben werden:
- Ankündigungen von Handwerkerterminen, sofern nur
Wohnungsnummer oder Adresse genannt wird, nicht aber Name
des Mieters.
- Kurze Hinweise zu allgemeinen Betriebskostenabrechnungen
(„Die Abrechnung wird Ihnen in Kürze per Post zugestellt“).
- Informationen zu Verspätungen oder organisatorischen Abläufen,
ohne Nennung von Details zu Forderungen oder persönlichen Umständen.
DSGVO-kritische Inhalte (nur verschlüsselt oder auf sicherem Weg!)
Folgende Daten gelten als personenbezogen und dürfen per unverschlüsselter
E-Mail nicht versendet werden:
- Rechnungen oder Nebenkostenabrechnungen mit Angabe von
Verbräuchen, Zahlbeträgen oder Bankverbindungen.
- Mahnschreiben mit Details zu Zahlungsrückständen.
- Persönliche Daten von Mietern, wie Geburtsdaten,
Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen.
- Schadensmeldungen, die Rückschlüsse auf persönliche
Lebensumstände zulassen (z. B. „Wasserschaden im Schlafzimmer von
Frau Müller“).
- Vertragsunterlagen wie Mietverträge, Nachträge oder
Kündigungen.
Praxisbeispiele
Erlaubt ohne Verschlüsselung
Betreff: Heizungswartung am 15. Oktober
Sehr geehrte Bewohner,
am Dienstag, den 15. Oktober, findet die jährliche Heizungswartung statt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Monteure Zugang zu den Heizkörpern haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung
Kritisch – nur mit Verschlüsselung oder Postversand
Betreff: Ihre Nebenkostenabrechnung 2024
Sehr geehrte Frau Müller,
anbei erhalten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024
mit einem Guthaben in Höhe von 230,50 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung
→ Diese Nachricht enthält personenbezogene Daten und darf nicht
unverschlüsselt versendet werden!
Empfohlene Vorgehensweise
- Trennung der Kanäle: Allgemeine Informationen per E-Mail,
vertrauliche Unterlagen per Post oder verschlüsseltem PDF.
- Klarer Hinweis an Mieter: Kommunizieren Sie, dass sensible
Dokumente aus Datenschutzgründen nur verschlüsselt oder postalisch versendet
werden.
- Optional Einwilligung einholen: Mieter können aktiv
einwilligen, bestimmte Dokumente unverschlüsselt zu erhalten – diese
Einwilligung sollte dokumentiert sein.
Vereinbarung zur Kommunikation nach DSGVO
Da Mieter oft selbst ohne Rücksicht auf die DSGVO E-Mails mit
personenbezogenen Daten verschicken (z. B. Schadensmeldungen mit Fotos aus
der Wohnung), ist es empfehlenswert, dass die Hausverwaltung eine
schriftliche Vereinbarung zur Art der Kommunikation
trifft. Diese sollte folgende Punkte regeln:
- Erlaubte Kommunikationswege: Welche Informationen per
E-Mail unverschlüsselt ausgetauscht werden dürfen.
- Hinweis auf Risiken: Klarstellung, dass eine
unverschlüsselte E-Mail mit Risiken verbunden ist (Abhören, Mitlesen).
- Einverständnis der Mieter: Schriftliche Einwilligung,
dass Mieter auch unverschlüsselte Kommunikation wünschen oder akzeptieren.
- Einschränkungen: Festlegung, dass bestimmte Unterlagen
(Abrechnungen, Verträge) ausschließlich verschlüsselt oder per Post
übermittelt werden.
- Datenminimierung: Empfehlung, personenbezogene Daten in
E-Mails auf das notwendige Maß zu beschränken.
Musterformulierung (ohne Gewähr)
Vereinbarung zur E-Mail-Kommunikation
Zwischen [Name Hausverwaltung] und [Name Mieter]
1. Die Parteien sind sich bewusst, dass der Versand unverschlüsselter E-Mails
Sicherheitsrisiken birgt und ein Mitlesen durch Dritte nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann.
2. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Hausverwaltung
Informationen allgemeiner oder organisatorischer Art (z. B. Hinweise zu
Terminen, Hausordnung, Handwerkerbesuche) per unverschlüsselter E-Mail
übermitteln darf.
3. Vertrauliche Dokumente wie Betriebskostenabrechnungen, Verträge oder
Mahnungen werden ausschließlich in verschlüsselter Form oder postalisch
übermittelt.
4. Der Mieter verpflichtet sich, bei eigenen Mitteilungen die Menge an
personenbezogenen Daten auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
5. Diese Vereinbarung kann vom Mieter jederzeit widerrufen werden.
Tipps für die Praxis
- Eine solche Vereinbarung kann als Formular beim
Mietvertragsabschluss vorgelegt werden.
- Dokumentieren Sie die Unterschrift bzw. Zustimmung digital, um sich im
Zweifel auf die Einwilligung berufen zu können.
- Weisen Sie regelmäßig darauf hin, dass sensible Dokumente nur verschlüsselt
oder per Post verschickt werden.
- Bieten Sie Mietern eine einfache Alternative an, z. B. Zugang zu einem
Kundenportal mit Login, um sensible Unterlagen digital und sicher
bereitzustellen. Mit dem INtex Online-Portal für die Hausverwaltung bieten wir hierfür eine Lösung an.
Fazit
Als Faustregel gilt: Je persönlicher oder finanzieller der Inhalt,
desto eher ist eine Verschlüsselung Pflicht. Allgemeine
Informationen und organisatorische Mitteilungen können dagegen
problemlos unverschlüsselt verschickt werden.