Anzahlungen und Vorauszahlungen werden geleistet oder vereinnahmt, bevor die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Erfahren Sie hier, wie Sie erhaltene und geleistete Anzahlungen korrekt buchen, worauf bei Umsatzsteuer und Vorsteuer zu achten ist und wie die spätere Schlussrechnung aufgelöst wird.
Von einer Anzahlung oder Vorauszahlung spricht man in der Buchführung, wenn Geldmittel fließen, bevor der Lieferant oder Dienstleister die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat.
Für die Abrechnung von Teilbeträgen werden im Geschäftsverkehr üblicherweise Abschlagsrechnungen ausgestellt. Nach dem vollständigen Abschluss des Auftrags oder der Lieferung erfolgt die Erstellung der Schlussrechnung (Endabrechnung), bei der die bereits geleisteten Vorauszahlungen und die darauf entfallenden Steuerbeträge offen vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen werden.
Nimmt Ihr Unternehmen Geld von einem Kunden entgegen, bevor die Ware geliefert oder die Leistung erbracht wurde, handelt es sich um eine erhaltene Anzahlung. Da die Gegenleistung noch aussteht, stellt dieser Betrag bilanziell eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden dar.
Ein Kunde bestellt Waren im Gesamtwert von 30.000 € netto (+ 19 % USt = 35.700 € brutto). Wir stellen eine Abschlagsrechnung über 12.000 € netto zzgl. 19 % USt (2.280 €), gesamt 14.280 € brutto. Der Kunde überweist diesen Betrag auf unser Bankkonto.
Erklärung: Da die Leistung noch nicht erbracht ist, wird der Netto-Betrag als Verbindlichkeit (Erhaltene Anzahlungen) erfasst und die Umsatzsteuer sofort fällig.
Nach vollständiger Lieferung stellen wir die Schlussrechnung über den Gesamtauftrag (30.000 € netto + 5.700 € USt = 35.700 € brutto).
Erklärung: Die Gesamtforderung und der Gesamterlös werden in voller Höhe erfasst.
Da die Lieferung nun erfüllt ist, besteht keine Verbindlichkeit mehr aus der Vorauszahlung. Das Konto Erhaltene Anzahlungen wird aufgelöst und verrechnet:
Erklärung: Das Konto Erhaltene Anzahlungen wird korrigiert. Die doppelte Erfassung der Umsatzsteuer wird berichtigt und gleichzeitig die offene Gesamtforderung gegenüber dem Kunden um den bereits angezahlten Bruttobetrag (14.280 €) auf die Restforderung von 21.420 € reduziert.
Erklärung: Unsere Restforderung gegenüber dem Kunden ist somit vollständig ausgeglichen.
Tätigt Ihr Unternehmen eine Vorauszahlung an einen Lieferanten, handelt es sich um eine geleistete Anzahlung. Da die Gegenleistung (Ware oder Dienstleistung) noch aussteht, entsteht bilanziell eine Forderung gegenüber dem Lieferanten.
Wir bestellen Ware bei einem Lieferanten im Wert von 30.000 € netto. Wir erhalten eine Abschlagsrechnung über 12.000 € netto zzgl. 19 % Vorsteuer (2.280 €), gesamt 14.280 € brutto. Wir überweisen den Betrag auf das Bankkonto des Lieferanten.
Erklärung: Da wir noch keine Ware erhalten haben, ergibt sich ein Anspruch (Forderung) gegenüber dem Lieferanten. Die Vorsteuer ist mit Zahlung und Vorliegen der Abschlagsrechnung sofort abziehbar.
Nach erfüllter Lieferung erhalten wir die Endabrechnung über den Gesamtauftrag (30.000 € netto + 5.700 € Vorsteuer = 35.700 € brutto):
Durch die erfolgte Lieferung haben wir keine Forderung mehr gegenüber dem Lieferanten und lösen die Anzahlung auf:
Erklärung: Die geleistete Anzahlung wird aufgelöst und die doppelt erfasste Vorsteuer korrigiert. Die Verbindlichkeit verringert sich auf den Restbetrag von 21.420 €.
Erklärung: Die Restverbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten ist somit ausgeglichen.
Die manuelle Abwicklung von Abschlags- und Schlussrechnungen birgt das Risiko von Doppelbesteuerungen oder verpassten Vorsteuerabzügen. Mit den Software-Lösungen von INtex Publishing lassen sich Vorauszahlungen unkompliziert und rechtssicher verwalten: