Aktuelle MitteilungenNachrichten rund um INtex Publishing |
|
Sofortige Absetzbarkeit von Software-Käufen im Jahr der Anschaffung
|
25.01.2021
|
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die steuerliche Absetzbarkeit von Digitalausstattung verbessern und damit auch Erwerbstätige im Homeoffice entlasten. „Mir ist es wichtig, die Digitalisierung unseres Landes voranzutreiben“, erklärte Scholz am Donnerstag in Berlin. Dafür wolle er „mit dem Steuerrecht einen schnellen, gezielten und unbürokratischen Beitrag leisten“. Nach den Plänen von Scholz soll die Anschaffung digitaler Wirtschaftsgüter bereits im ersten Jahr steuerlich vollständig berücksichtigt werden können. „Damit wird ein großer Steueranreiz gesetzt, in Computer, Software und Digitalisierung zu investieren“, betonte der Minister. Bislang war eine Abschreibung in der Regel nur über mehrere Jahre verteilt möglich. Die Neuregelung soll rückwirkend ab Anfang 2021 für Anschaffungen etwa von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung gelten. Scholz plant dafür nach eigenen Angaben kein neues Gesetz sondern eine mit den Ländern abgestimmte untergesetzliche Regelung Bei Anschaffungen aus dem Jahr 2020 solle deren Restwert vollständig abgeschrieben werden können. „Das sind gute Nachrichten auch für alle, die gerade im Homeoffice arbeiten“, sagte der Finanzminister zu der geplanten „Digital-Afa“. Die Maßnahme begünstige aber „auch Arbeitgeber*innen, die anlässlich der andauernden Corona-Pandemie die Digitalisierung ihres Unternehmens vorantreiben“ und durch entsprechende Anschaffungen „die Voraussetzungen für ein Arbeiten ihrer Arbeitnehmer*innen aus dem Homeoffice schaffen“, betonte er weiter. Die erwarteten Steuererleichterungen gab das Finanzministerium mit jährlich rund 2,3 Milliarden Euro an. Besonders interessant ist diese Änderung für unsere SERVER-Lizenzen, deren Anschaffung nun nicht mehr langwierig abgeschrieben werden muss. |
|
|
|
|
|